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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allgemeines |
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Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen.
Abweichungen - auch auf Grund abweichender AGB’s oder sonstiger
Bedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Unser Katalogangebot ist freibleibend und unverbindlich.
Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor.
Der Händlerbereich richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die Waren
in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen und der
dienstlichen Tätigkeit verwenden, insbesondere an Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechtes und auch an
öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Nachweis ist mittels
Handelkammerauszug / Gewerbenachweis zu erbringen. Mit der Bestellung
versichert der Besteller, dass die bestellten Artikel ausschließlich zu
den vorbezeichneten Zwecken verwendet werden. |
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2. Lieferfristen |
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Dem
Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen
Waren sind. Daher gelten genannte Lieferzeiten nur für Waren, die sich im
Lager befinden. Für alle Waren, die von uns bestellt werden müssen, sind
genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der
Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der
vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen unserer Vorlieferanten
und Transporteure, die von uns nicht gewollt und beeinflussbar sind.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen
zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Zum
Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der
Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin
ausdrücklich vereinbart worden. |
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3. Lieferumfang |
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Der
Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik
bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während
der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
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5. Verpackung und Versand |
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Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto-
und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der
Versandart erfolgt nach bestem Ermessen bzw. nach der vom Käufer gewählten
Methode im Shop-Warenkorb. |
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6. Abnahme und Gefahrenübergang |
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Der
Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels
abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in
Vals/Mühlbach. Bei einer Lieferung durch uns geht die Gefahr mit der
Übergabe der Sache an die Transportperson über - d. h., der Besteller hat
die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der
Sache bei deren Versendung zu tragen. Der Besteller hat die Ware
unverzüglich nach der Ablieferung durch uns bzw. nach der Ablieferung
durch die Transportperson zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt,
uns innerhalb von 4 Tagen Mitteilung zu machen. Unterlässt der Besteller
die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt
sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der
Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers
genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die
Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung
des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller
über. |
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7. Preise und Zahlungsbedingungen |
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Die
Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Vals/Mühlbach zuzüglich
Versandkosten. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Woche liegen.
Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir
berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu
erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die
Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Wir liefern
per Post oder Spedition. Sonderwünsche des Kunden sowie Auslandsporti
werden separat in Rechnung gestellt und können auf Wunsch angefragt
werden. Wir behalten uns vor, die Versandkosten angemessen entsprechend
den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei Palettensendungen werden
Speditionskosten individuell berechnet.
Zu Ihrer Sicherheit wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Für
Auslandslieferungen behalten wir uns vor, die Verpackung gesondert zu
berechnen. |
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8.Rückgaberecht |
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Der
Besteller ist berechtigt, die Ware 14 Tage nach Ablieferung durch uns oder
durch die Transportperson, ohne Angabe von Gründen an uns zurückzugeben.
Die Waren sind in der Originalverpackung und ohne Gebrauchsspuren
zurückzusenden. Es ist unbedingt erforderlich, uns vorher zu kontaktieren
um die Rückgabe zu regeln. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für Waren,
die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
(insbesondere Gebrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.).
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9. Gewährleistung |
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Wir
übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den
Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übernahme
des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung
von Fehlern, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen haben. Ist
der Mangel nicht innerhalb der 30 Tagesfrist nach Ablieferung angezeigt
worden, so trägt der Besteller die Beweislast für das Vorliegen eines
Fehlers zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Bei fristgerechter,
berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern
nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Können wir
einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht
beseitigen, keinen Ersatz liefern oder sind für den Besteller weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der
Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung
(Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Mängelrüge ist in Textform
vorzubringen. Den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge hat der Besteller
nachzuweisen. Die Mängelrüge muß die Person des Erklärenden benennen und
der Abschluss der Mängelrüge durch Unterschrift, Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Eine Mängelrüge
per E-Mail mit einer entsprechenden Nachbildung der Namensunterschrift ist
ausreichend. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
darüber hinaus Verbrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen und
Artikel, die durch unsachgemäße Anwendung oder Überlastung beschädigt
werden.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des
Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind, soweit diese auf
leichte Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des
Kaufpreises und auf solche Schäden, die in Folge anderweitiger Beschaffung
der Ware entstehen. |
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10. Eigentumsvorbehalt |
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Wir
behalten uns an den Liefergegenständen das Eigentum bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der
Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern
nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet oder
dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten, einer juristischen Person
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt
darüber hinaus folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten
Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der
Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die
Liefergegenstände ohne oder Nachbearbeitung weiter verkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch
der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder
Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
verarbeiteteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die
Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten
Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf
Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 %
übersteigt. |
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11. Zahlungsbedingungen |
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Die
Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt. Der
Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Liefergegenstandes ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Schecks
gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Der Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30
Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet.
Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Diese
sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem
höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere
Belastung nachweist. Ist der Besteller Unternehmer, Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtlich
Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Besteller nicht statthaft,
ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Als Währung für die sich aus
diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen gilt der Euro.
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12. Rücktrittsrecht |
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Wir
behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft,
Vorkasse oder Zahlung per Nachnahme zu verlangen. Im Falle einer negativen
Kreditauskunft sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches
gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche
Verschlechterung eintritt. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung
in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten
Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für
die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu
verlangen. |
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13. Datenschutz |
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Es werden nur die für
die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in unserer EDV gespeichert.
Dies, zwecks Durchführung Ihres Auftrages und um den steuerrechtlichen
Bestimmungen zu entsprechen.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Desweiteren können Sie die vom Art. 13 des Gesetzes 675/96 vorgesehenen
Rechte ausüben. |
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14. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Gerichtsstand ist Brixen, Provinz Bozen / Italien, mit Anwendung der
italienischen Rechtsbestimmungen. Rechtsgültigkeit hat die
deutschsprachige Fassung der AGB. |
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15. Sonstiges |
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Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Shopinhaber: Gatterer Rupert & Lechner Anita |
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Stand: Juli 2006 |
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