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Labornetzgerät stabilisiert McPower "NG-1620BL" 0-15V / 0-2A
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40.00EUR[MwSt. inkl.]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen. Abweichungen - auch auf Grund abweichender AGB’s oder sonstiger Bedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unser Katalogangebot ist freibleibend und unverbindlich. Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor.

 
Der Händlerbereich richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die Waren in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen und der dienstlichen Tätigkeit verwenden, insbesondere an Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und auch an öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Nachweis ist mittels Handelkammerauszug / Gewerbenachweis zu erbringen. Mit der Bestellung versichert der Besteller, dass die bestellten Artikel ausschließlich zu den vorbezeichneten Zwecken verwendet werden.

2. Lieferfristen

Dem Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Daher gelten genannte Lieferzeiten nur für Waren, die sich im Lager befinden. Für alle Waren, die von uns bestellt werden müssen, sind genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen unserer Vorlieferanten und Transporteure, die von uns nicht gewollt und beeinflussbar sind. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart worden.

3. Lieferumfang

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

5. Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen bzw. nach der vom Käufer gewählten Methode im Shop-Warenkorb.

6. Abnahme und Gefahrenübergang

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Vals/Mühlbach. Bei einer Lieferung durch uns geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an die Transportperson über - d. h., der Besteller hat die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Sache bei deren Versendung zu tragen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns bzw. nach der Ablieferung durch die Transportperson zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns innerhalb von 4 Tagen Mitteilung zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Vals/Mühlbach zuzüglich Versandkosten. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Woche liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Wir liefern per Post oder Spedition. Sonderwünsche des Kunden sowie Auslandsporti werden separat in Rechnung gestellt und können auf Wunsch angefragt werden. Wir behalten uns vor, die Versandkosten angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei Palettensendungen werden Speditionskosten individuell berechnet.
Zu Ihrer Sicherheit wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Für Auslandslieferungen behalten wir uns vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.

8.Rückgaberecht

Der Besteller ist berechtigt, die Ware 14 Tage nach Ablieferung durch uns oder durch die Transportperson, ohne Angabe von Gründen an uns zurückzugeben. Die Waren sind in der Originalverpackung und ohne Gebrauchsspuren zurückzusenden. Es ist unbedingt erforderlich, uns vorher zu kontaktieren um die Rückgabe zu regeln. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (insbesondere Gebrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.).

9. Gewährleistung

Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen haben. Ist der Mangel nicht innerhalb der 30 Tagesfrist nach Ablieferung angezeigt worden, so trägt der Besteller die Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, keinen Ersatz liefern oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Mängelrüge ist in Textform vorzubringen. Den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge hat der Besteller nachzuweisen. Die Mängelrüge muß die Person des Erklärenden benennen und der Abschluss der Mängelrüge durch Unterschrift, Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Eine Mängelrüge per E-Mail mit einer entsprechenden Nachbildung der Namensunterschrift ist ausreichend. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind darüber hinaus Verbrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen und Artikel, die durch unsachgemäße Anwendung oder Überlastung beschädigt werden.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind, soweit diese auf leichte Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die in Folge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an den Liefergegenständen das Eigentum bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Unternehmern und Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder Nachbearbeitung weiter verkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

11. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Der Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Ist der Besteller Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtlich Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Besteller nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Als Währung für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen gilt der Euro.

12. Rücktrittsrecht

Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Vorkasse oder Zahlung per Nachnahme zu verlangen. Im Falle einer negativen Kreditauskunft sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen.

13. Datenschutz

Es werden nur die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in unserer EDV gespeichert.
Dies, zwecks Durchführung Ihres Auftrages und um den steuerrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Desweiteren können Sie die vom Art. 13 des Gesetzes 675/96 vorgesehenen Rechte ausüben.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Brixen, Provinz Bozen / Italien, mit Anwendung der italienischen Rechtsbestimmungen. Rechtsgültigkeit hat die deutschsprachige Fassung der AGB.

15. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Shopinhaber: Gatterer Rupert & Lechner Anita

Stand: Juli 2006

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